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   BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82   

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https://dejure.org/1983,1658
BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82 (https://dejure.org/1983,1658)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1983 - 1 StR 762/82 (https://dejure.org/1983,1658)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - 1 StR 762/82 (https://dejure.org/1983,1658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorbereitungshandlungen beim Verbringen von Betäubungsmitteln über die Grenze - Zur Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals des unmittelbar Ansetzens im Rahmen der Versuchsstrafbarkeit - Betäubungsmittel - Einfuhr - Pkw - Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 224
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82
    Von einer solchen Unmittelbarkeit kann aber dann nicht gesprochen werden, wenn die Täter nicht sofort zur Grenze fahren, sondern erst nochübernachten, weil ihr Tun dann nicht ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGH Urt. v. 5. August 1980 - 1 StR 376/80; Beschl. v. 5. Februar 1980 - 1 StR 763/79).
  • BGH, 05.02.1980 - 1 StR 763/79

    Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung der Einfuhr von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82
    Von einer solchen Unmittelbarkeit kann aber dann nicht gesprochen werden, wenn die Täter nicht sofort zur Grenze fahren, sondern erst nochübernachten, weil ihr Tun dann nicht ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGH Urt. v. 5. August 1980 - 1 StR 376/80; Beschl. v. 5. Februar 1980 - 1 StR 763/79).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, läßt sich bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht für alle Fälle einheitlich - etwa nach der Entfernung von der Hoheitsgrenze - beurteilen, sondern hängt vom Tatplan und den äußeren Umständen ab (vgl. BGH NStZ 1983, 224 ; 462; 511; NStZ 1984, 365 ; StV 1986, 62 ).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei Einfuhrversuchen im Kraftfahrzeug verneint worden, wenn das Fahrzeug mit dem Betäubungsmittel zwar schon beladen war, der Abtransport Richtung deutsche Grenze aber noch nicht begonnen hatte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 21; Beschl. v. 5. Februar 1980 - 1 StR 763/79), wenn - nach Fahrtantritt - der Täter im Ausland erst noch übernachtet hatte (BGH NStZ 1983, 224 bei Holtz MDR 1983, 448) oder wenn er sich noch in größerer Entfernung von der Grenze befand (vgl. BGH MDR 1983, 685 = NStZ 1983, 462 = StV 1983, 283; NStZ 1983, 511 ; BGHSt 36, 249).
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der

    Dies mag der Fall sein, wenn das Betäubungsmittel einen grenznahen Ort erreicht hat und von dort aus in Richtung Grenze in Bewegung gesetzt wird (vgl. BGHSt 4, 333, 334; 7, 291, 292; BGH, Urteile vom 29.5.1953 - 1 StR 196/53 - und vom 1.10.1974 - 1 StR 444/74; BGH, Beschlüsse vom 5.2.1980 1 StR 763/79 - und vom 13.1.1983 - 1 StR 762/82).
  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89

    ... beginn bei Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Bis zur französisch-deutschen Grenze waren noch mehr als 1.100 km zurückzulegen, zuvor war noch die spanisch-französische Grenze zu überqueren (vgl. BGH NStZ 1983, 224, 462, 511).
  • BGH, 10.06.1983 - 2 StR 98/83

    Ausland - Rauschgift - Zeitpunkt der Sicherstellung - Deutsche Grenze -

    Von einem unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein (vgl. BGH NStZ 83, 224; BGH Beschluß vom 7. April 1983 - 1 StR 207/83 -).
  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

    Bei einer krankhaften seelischen Störung, die nicht für sich allein, sondern nur durch das Zusammentreffen mit Alkoholkonsum die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit rechtfertigt, ist die Anwendung des § 63 StGB nur ausnahmsweise zu begründen (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH bei Holtz MDR 1983, 448; BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 423/84 - und vom 28. April 1983 - 3 StR 79/83 - sowie vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83 - und vom 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83; Stree in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. § 63 Rdn 12; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. § 63 Rdn 2).
  • BGH, 10.01.1984 - 5 StR 971/83

    Zulässigkeit der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Hinweis des Tatrichters auf "toxische Erscheinungen am Gehirn als Folgen des Alkoholmißbrauchs" (UA S. 11) reicht nicht aus, um die Voraussetzungen zu belegen, unter denen chronischer Alkoholmißbrauch im Zusammenhang mit sonstigen Störungen ausnahmsweise die Anwendung des § 63 StGB begründen kann (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; Strafverteidiger 1983, 278; bei Holtz MDR 1983, 448); im vorliegenden Fall steht ersichtlich die "Fehleinstellung" des Angeklagten zum Alkohol (UA S. 13) im Vordergrund.
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